Gesamtinstallationen: 22 800+
Darüber hinaus verfügt PrintForm 2023 über zahlreiche nützliche Funktionen wie etwa einen automatisierten Formularversand, eine interne Textverarbeitung inklusive Serienbrieffunktion, einen PDF-Export mit integriertem E-Mail-Verteiler sowie eine Bilderverwaltung und der Möglichkeit zur Vergabe von Nutzerrechten.
Das Programm besteht aus folgenden Modulen, die auf Wunsch auch einzeln bestellt werden können:
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105,- €
Bauantragsverfahren
Über 1100 Formulare für die Bauantragsverfahren in allen 16 Bundesländern, systematisch geordnet, mit Vorschaufunktion
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55,- €
Vergabehandbuch
VHB Ausgabe 2017 - Stand 2019, alle Formulare und Richtlinien der Teile 1-6
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55,- €
Architektenverträge
Architektenverträge, Ingenieurverträge sowie RBBauformulare Stand 2019
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105,- €
Musterverträge nach HOAI 2013 und 2018
26 unterschiedliche Musterverträge im rtf-Format, Erläuterungen und Hinweistexte, erarbeitet von Honorarsachverständigen und Rechtsanwälten - Stand 2019
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55,- €
VOB/A-Formulare
Vergabeformulare nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A - Stand 2019
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65,- €
VOB/B-Musterbriefe
Formulare für Auftragnehmer / Auftraggeber untergliedert in verschiedene Bereiche - Ausgabe 2018
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55,- €
Kostenermittlung
Berechnungsformulare der DIN 276 in den Fassungen 2008 und 2018
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55,- €
Musterbriefe nach BGB
Formularsammlung, die in Bereiche, wie Ausführung des Vertrages, Nachträge, Abnahme, Abrechnung und Zahlung gegliedert ist - Stand 2019
PrintForm 2023 wird kontinuierlich weiterentwickelt und aktualisiert. Deshalb bieten wir zusätzlich ein optionales Softwarepflegepaket an, das die Software technisch und rechtlich auf dem neuesten Stand hält.
Systemvoraussetzungen:
- 800 MB freier Festplattenspeicher
- mind. 4 GB freier Hauptspeicher
- Prozessor 2 GHz
- Windows 7, Windows 8, Windows 10, Windows 11
Datenbanknutzung:
In der Einzelplatzversion ist eine Accessdatenbank hinterlegt, deren maximale Größe 2 GB betragen kann. Mit der Netzwerkversion wird kostenfrei der MS SQL-Server-Express mitgeliefert, dessen maximale Größe 10 GB beträgt. Sollten Sie bereits den kostenpflichtigen SQL-Server von Microsoft einsetzen, dessen Größe unbegrenzt ist, können Sie diesen ebenfalls benutzen.
In unserem Shop haben wir für Sie zusätzlich spezielle Softwarepakete zusammengestellt, bei denen Sie im Vergleich zum Einzelkauf richtig sparen können.
Sollten Sie darüber hinaus weitere Angebote benötigen, so sprechen Sie uns an oder senden Sie uns eine Mail.
Angebotsanfrage
Neue und überarbeitete Formulare in folgenden Bundesländern:
- Januar 2022
- Nordrhein-Westfalen: Anpassung amtlich vorgeschriebener Bauantragsformulare nach Neuveröffentlichung
- Februar 2022
- Hessen: Anpassung amtlich vorgeschriebener Bauantragsformulare nach Neuveröffentlichung
- Alle Bundesländer: Anpassung des Formulars „Rückbauverpflichtungserklärung gem. § 35 BauGB“
- März 2022
- Baden-Württemberg: Anpassung amtlich vorgeschriebener Bauantragsformulare nach Neuveröffentlichung
- Berlin: Anpassung amtlich vorgeschriebener Bauantragsformulare nach Neuveröffentlichung
- Saarland: Anpassung amtlich vorgeschriebener Bauantragsformulare nach Neuveröffentlichung
- April 2022
- Alle Bundesländer: Aufnahme von 4 verschiedenen Varianten für Blanco-Formulare in allgemeingültiger Form im Bereich der ergänzenden Formulare
- Juli 2022
- Bayern: Aufnahme des Formulars „Erfüllungserklärung GEG“ als ergänzendes Formular
- Baden-Württemberg: Anpassung des Formulars „Statistik der Baugenehmigungen/Baufertigstellungen“ an aktuelle Veröffentlichung
- Hessen: Aufnahme der Formulare „Erfüllungserklärung für neu zu errichtende Gebäude nach GEG“, „Erfüllungserklärung für bestehende Gebäude nach GEG“ als ergänzende Formulare
- Mecklenburg-Vorpommern: Aufnahme der Formulare „Erfüllungserklärung für Neubauten nach GEG“, „Erfüllungserklärung für Bestandsgebäude nach GEG“
- Niedersachsen: Anpassung amtlich vorgeschriebener Bauantragsformulare nach Neuveröffentlichung (Anlage 1 – 5) sowie des Formulars „Nachtrag zum Bauantrag (§ 63 bzw. § 64 NBauO)“
- August 2022
- Bremen: Anpassung von 2 amtlich vorgeschriebenen Bauantragsformularen nach Neuveröffentlichung
- September 2022
- Schleswig-Holstein: Niedersachsen: Anpassung amtlich vorgeschriebener Bauantragsformulare nach Neuveröffentlichung (Anlage 1 – 8) sowie des Formulars „Statistik der Baugenehmigungen/Baufertigstellungen“
- Der „Digitale Bauantrag“ steht für die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg zur Verfügung. Weitere Bundesländer sind in Vorbereitung und werden sukzessive in PrintForm eingearbeitet.
- Das Archivieren wurde optimiert (mit Transaktionen), so dass die Datensicherung schneller durchläuft.
- Änderung der StammdatennNummern in der Vorlage wurde korrigiert.
- Angemeldeter Benutzer wird in der Taskleiste angezeigt.
- Das Dearchivieren von Stundenlohnzetteln wurde verbessert.
- In der Projektverwaltung werden die Projekte schneller geladen und angezeigt.
- Es wurden verschiedene Layouts in der Projektverwaltung integriert.
- Übersicht zu jedem Projekt, über die Formulare, die als PDF gespeichert oder per E-Mail gesendet wurden.
- Gleich nach der Neuinstallation des Programms, können Projekte aus Archivdateien oder früheren Versionen übernommen werden.
- Neues zusammengesetztes Formularfeld für bessere Darstellung der notwendigen Daten zur digitalen Übermittlung an den Behörden. (EditForm)
Wir bieten für alle Programme Softwarepflegepakete an, d.h. Ihre Software wird kontinuierlich gepflegt, an aktuelle Rechtsänderungen angepasst und Sie erhalten regelmäßig Verbesserungen und neue Funktionalitäten. Darüber hinaus beinhaltet die Softwarepflege auch eine zusätzliche Einzelplatzlizenz sowie den kostenfreien Versionswechsel auf Version 2024 des jeweiligen Programmes. Das Softwarepflegepaket sichert Ihnen damit Aktualität und Rechtssicherheit der von Ihnen erworbenen Programme.
Vorteile auf einen Blick:
eine zusätzliche Einzelplatzlizenz
kostenfreier Versionswechsel auf Version 2024
Aktualität und Rechtssicherheit
regelmäßig Verbesserungen und neue Funktionalitäten
In Ihrem
Kundenbereich finden Sie jederzeit die Möglichkeit zum Download Ihres Softwarepflegepakets.
Wichtige Hinweise zum Softwarepflegepaket:
Der Erwerb eines Softwarepflegepaketes berechtigt Sie zur Inanspruchnahme aller o.a. Leistungen für die Dauer von einem Jahr ab Datum der Bestellung.
Voraussetzung ist das Vorhandensein einer aktuellen Version des jeweiligen Programmes.
Sie schließen mit dem Kauf eines Softwarepflegepaketes keinen Vertrag ab, der Sie zur Abnahme weiterer Lieferungen verpflichtet. Sie können nach Ablauf eines Jahres selbst entscheiden, ob Sie das Softwarepflegepaket für ein weiteres Jahr erwerben möchten oder nicht.
Unser Shop bietet Ihnen die Möglichkeit in der jeweiligen Programmkategorie die entsprechenden Softwarepflegepakete anzufordern.